Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma GMW-Productions
I.)
Haftungsbeschränkung zu dieser Website
1.) Inhalte dieser Website
Die
Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der
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Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die
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Verfügbarkeit
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nicht ausgeschlossen werden. Der Anbieter behält sich das Recht vor,
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Externe
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Kein Vertragsverhältnis
Mit
der Nutzung der Website des Anbieters kommt keinerlei
Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande.
Insofern ergeben sich auch keinerlei vertragliche oder
quasivertragliche Ansprüche gegen den Anbieter.
2.
Urheber- und Leistungsschutzrechte
Die
auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen
Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und
Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers.
Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung,
Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in
Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte
und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte
Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter
Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von
Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht
kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.
Links zur Website des
Anbieters
sind jederzeit willkommen und bedürfen keiner Zustimmung durch den
Anbieter der Website. Die Darstellung dieser Website in fremden Frames
ist nur mit Erlaubnis zulässig.
3. Datenschutz
Durch
den
Besuch der Website des Anbieters können Informationen über den Zugriff
(Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten
gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind
anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken
ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder
nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.
Der Anbieter
weist
ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B.
bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht
lückenlos vor dem
Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.
Die
Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist
ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn der Anbieter hatte zuvor
seine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine
Geschäftsbeziehung. Der Anbieter und alle auf dieser Website genannten
Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und
Weitergabe ihrer Daten.
4. Anwendbares Recht
Es
gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
5. Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit
besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den
vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle
ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen
Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.
II.)
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma GMW-Productions
§ 1
Geltungsbereich, Angebot und Vertragsabschluss
(1)
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber
Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich
schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese
Verkaufsbedingungen
gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es
sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(3)
Die vom
Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Sofern
eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir
diese innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung (E-Mail), oder der bestellte Ware (bei Nachnahme)
annehmen.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An
allen im
Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen
Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns
das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten
nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem
Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das
Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind
diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§
3 Preise und Zahlung
(1)
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere
Preise ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils
gültigen
Höhe. Die Kosten der Verpackung werden von uns übernommen. Die Zahlung
des Kaufpreises hat ausschließlich auf das, in der E-Mail genannte
Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher
besonderer Vereinbarung zulässig.
(2) Sofern nichts
anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis entweder im voraus zu
zahlen, oder bei Erhalt der Ware (Nachnahme).
§ 4
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem
Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
§ 5 Lieferzeit
(1) Der
Beginn der von uns
angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des
nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2)
Kommt der
Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem
Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden
in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich
niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder
einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt
auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug
gerät.
(3) Wir haften im Fall des von uns nicht
vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche
Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von
3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des
Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und
Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§
6 Eigentumsvorbehalt
(1)
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur
vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag
vor.Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns
nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig
verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange
das
Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich
zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten
gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt
werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig
auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns
der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der
gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter
ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO
zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3)
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen
Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an
uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages
(einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig
davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft
worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach
der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung
nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist
und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4)
Die Be-
und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller
erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich
das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der
umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer
Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die
Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als
Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns
anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum
oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen
gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns
ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem
Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung
schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns
zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert
die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§
8 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
(1)
Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab
Lieferung der Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen
nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten
nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem
Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung
einzuholen.
(2) Sollte trotz aller aufgewendeter
Sorgfalt die
gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich
fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware
liefern. Wir sind berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die
Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den
Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen
zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus
der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas
anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die
Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt
vom Vertrag erklären. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung
innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von
vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(3)
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des
Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das
Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden
Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon
unberührt.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei
nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang
infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten,
ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom
Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder
Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus
entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(5)
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-
und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich
erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen
Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist
(7)
Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als
der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden
Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den
Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt
ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Die
Gewährleistungsfrist
beträgt 3 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für
Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus
unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
(9) Wir
haften
nicht für Schäden, die durch die Verwendung unserer Geräte an Geräten
und Anlagen des Betreibers aufgetreten sind. Der Besteller verpflichtet
sich, die Geräte nur von einem staatlich geprüften Fachmann einbauen,
überprüfen und warten zu lassen. Schäden, die durch nicht fachgerechten
Einbau, falsche Einstellungen, unvollständige Überprüfungen oder andere
Betriebsfehler entstehen, können nicht übernommen werden. Der Betreiber
verpflichtet sich die Anleitung der Geräte genau zu befolgen, und diese
Anleitung dem ausführenden Fachmann zur Kenntnisnahme zu überlassen.
Garantien für Beschaffenheit und Haltbarkeit mit den Geräten des
Betreibers, innerhalb der Anlage des Betreibers können von uns nicht
gegeben werden. Der Besteller verpflichtet sich daher, die Geräte vom
Fachmann auf ihre Verwendbarkeit und Haltbarkeit innerhalb der Anlage
des Betreibers überprüfen zu lassen. Wir haften auch nicht für Schäden,
die durch Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit
durch eine intensive Prüfung des Fachmanns festgestellt bzw. behoben
werden kann. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit
unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9
Gefahrentragung
Wenn
nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware als "ab Werk" verkauft.
Bei Verkauf ab Werk geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der
zufälligen Verschlechterung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer über,
wenn die Ware dem Käufer übergeben wird. Bei Lieferung mit Bahn und
Post geht die Gefahr bei Übergabe der Ware an Bahn und Post auf den
Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom
Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Falls der Käufer
eine Transport- oder Montageversicherung wünscht, hat er die Kosten für
diese zu tragen.
§ 10 Sonstiges
(1)
Dieser Vertrag und
die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2)
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3)
Alle
Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niedergelegt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen
dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.